§ 1 Grundsatz
Gemäß § 6 der Satzung der Turngemeinde Schwanheim 1893 e.V. erhebt diese Mitgliedsbeiträge. Im Nachfolgenden werden diese Beitragsleistungen und -pflichten der Satzung konkretisiert.
§ 2 Vereinsbeiträge und Umlagen
Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge und Umlagen, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung entscheidet. Es gelten folgende Vereinsbeiträge (Stand 01.01.2025):
Allgemein
Kinder & Jugendliche bis 18 Jahre | 7,00 € monatlich | 84,00 € Jahresbeitrag
Erwachsene | 10,00 € monatlich | 120,00 € Jahresbeitrag
Passive | 3,00 € monatlich | 36,00 € Jahresbeitrag
Ohne Verordnung Erwachsene | 15,00 € monatlich | 180,00 € Jahresbeitrag
Ohne Verordnung Erwachsene | 12,00 € monatlich | 144,00 € Jahresbeitrag
Familienbeitrag (auf Antrag)
2 Erwachsene + 1 Kind, alle weiteren Kinder sind eingeschlossen | 25,00 € monatlich | 300,00 € Jahresbeitrag
Aufnahmegebühr
10,00 € einmalig
Die Beitragshöhe von Kindern und Jugendlichen, die die Volljährigkeit erreichen, wird automatisch zum Beginn des nächsten Kalenderjahres auf den Erwachsenenbeitrag umgestellt. Der Familienbeitrag wird automatisch auf Normalbeiträge umgestellt, sobald die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Das dann volljährige Kind wird auf einen Erwachsenenbeitrag umgestellt.
Familienbeiträge gelten nur für Mitglieder einer Familie im gemeinsamen Haushalt.
§ 3 Beitragszahlungen
Jedes Mitglied ist zur Beitragszahlung verpflichtet und hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung
befreit.
Beiträge für Kurse / Workshops, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt sind, sind vor Beginn per Überweisung auf das Beitragskonto der TG Schwanheim bei der Frankfurter Volksbank IBAN: DE18 5019 0000 0000 4201 07 zu zahlen.
Bei einmaligen Workshops kann ausnahmsweise auch eine Barzahlung in Betracht kommen.
Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können ggfls. auch weitere Zahlungsmethoden angewendet werden.
§ 4 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung ist mit Vorstandsbeschluss vom 01. Dezember 2025 in Kraft getreten. Vorherige Beitragsordnungen verlieren mit Inkrafttreten dieser Beitragsordnung ihre Gültigkeit.
Turngemeinde Schwanheim 1893 e.V.
Alt Schwanheim 28-30
60529 Frankfurt
Telefon 069 35 99 64